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Der Schulgemeinschaftsausschuss des BG, BRG und BORG St. Johann hat in seiner Sitzung vom 26.06.1987 auf der Grundlage eines Entwurfes der Schülervertretung gemäß §§ 44 Abs. 1 und 64 Abs. 2 Ziff. 1 lit. SchUG, nachstehende Hausordnung beschlossen und in der Sitzung vom 29.01.2002 überarbeitet:
1. Abschnitt:
Allgemeiner Teil Um die Erreichung der Ziele der österreichischen Schule sicherzustellen und die Zusammenarbeit zwischen Lehrern und Schülern und das gegenseitige Verständnis zu gewährleisten, ohne dass eine der beiden Seiten an Würde verliert, ist es notwendig, dieses Zusammenleben durch bestimmte Regeln vor dem „Auseinanderleben“ zu schützen und das Verhalten aufeinander abzustimmen und aufeinander Rücksicht zu nehmen.
2. Abschnitt:
Besondere Regeln Der Schulgemeinschaftsausschuss hat sich folgende Punkte überlegt:
2.1 Das Schulhaus wird frühestens um 7.15 Uhr geöffnet. Eine Beaufsichtigung durch Lehrkräfte erfolgt erst ab 7.25 Uhr.
2.2 Der Schulhof ist an regenfreien Tagen für euch geöffnet. Sollte nicht offen sein, so bittet den Schulwart, euch aufzusperren.
2.3 Wenn ihr eure Klasse dekorieren oder sonst wie persönlicher gestalten wollt (z. B. auch Sitzordnung), informiert euren Klassenvorstand. Kann mit diesem/dieser ein Einvernehmen nicht hergestellt werden, ist die Entscheidung der Schulleitung einzuholen. Eure Schülervertretung wird euch mit Rat und Tat zur Seite stehen.
2.4 Wenn eine Lehrkraft nicht innerhalb der ersten 10 Minuten der Unterrichtsstunde eintrifft, so setzt bitte das Sekretariat davon in Kenntnis.
2.5 Da es zu schweren Unfällen kommen kann und bereits gekommen ist, ist es nicht erlaubt, sich auf die Fensterbänke zu setzen und sich durch waghalsige Aktionen an den Gangfenstern zu gefährden.
2.6 Stellt bitte eure Schier und Fahrräder an den dafür bestimmten Plätzen ab, um Beschmutzungen an der Wand eurer Schule zu vermeiden.
2.7 Im Interesse eurer Gesundheit und zur Ermöglichung der Beaufsichtigung durch die Lehrkräfte, sollt ihr euch während der großen Pausen außerhalb der Klassen aufhalten. Es steht euch frei zu entscheiden, ob ihr in der Klasse bleibt. Die Klasse ist in den Pausen zu lüften. Nach dem Einläuten der jeweiligen Stunde haben die SchülerInnen in die Klassen zu gehen und die Türe zu schließen.
2.8 Ihr könnt alle euren Beitrag zum Energiesparen und zum Umweltschutz leisten. Schaltet daher bitte beim Verlassen der Klasse das Licht aus und schließt die Fenster. Ihr müsst selbst eure Abfälle in die dafür vorgesehenen Behälter sorgfältig trennen.
2.9 In Fragen der Beschaffenheit eurer Turnschuhe wendet ihr euch bitte an euren Turnlehrer/eure Turnlehrerin. Im Übrigen besteht im Schulhaus Hausschuhpflicht.
2.10 In der Schule besteht, nicht zuletzt wegen der damit verbundenen Gefahren für eure Gesundheit, für euch absolutes Alkoholverbot und grundsätzlich auch Rauchverbot! Eine Ausnahme vom Rauchverbot soll nur in dem dafür vorgesehenen Bereich im Schulhof für jene von euch möglich sein, die das 16. Lebensjahr vollendet und eine schriftliche Einverständniserklärung der Eltern abgegeben haben.
2.11 Wenn ihr nach Schulende nicht sofort einen Bus habt, könnt ihr in der Klasse oder im Schulhaus bleiben. Eine Beaufsichtigung durch Lehrkräfte ist allerdings nicht möglich (siehe Fahrschülerrevers).
2.12 Bitte stellt euch beim Buffet hinten an. Verpackungen aller Art, Plastikflaschen, Glasflaschen, Pappteller und Papierservietten bitte in die dafür vorgesehenen Abfallbehälter entsorgen. Dosen pressen. Das Geschirr wieder zurückstellen. Tische sauber verlassen.
2.13 Handys müssen während der Unterrichtsstunden abgeschaltet sein. Andernfalls werden sie durch die ProfessorenInnen eingezogen und erst nach der Stunde zurückgegeben.
3. Abschnitt:
Wichtige Hinweise
3.1 Der Raum Nr. 22 im Parterre-Altbau ist für Erste Hilfe eingerichtet. Meldet es sofort einer Lehrkraft, wenn sich ein SchülerIn verletzt hat.
3.2 Es kommt leider vor, dass Geld aus den Klassen verschwindet. Wertsachen, Geld bitte stets bei sich tragen. 3.3 Für Beurlaubung ist zuständig: bis zu einem Tag der Klassenvorstand, für mehr als einen Tag der Direktor.
3.4 Euer Klassenvorstand wird mit euch das Verhalten im Katastrophenfall besprechen. Zusätzlich wird dann in eurer Klasse die Brandschutzordnung angeschlagen.
4. Abschnitt:
Wirksamkeitsbeginn
4.1 Diese geänderte Hausordnung tritt am 1. Februar 2002 in Kraft.
4.2 Wenn ihr Vorschläge für eine Abänderung dieser Hausordnung habt, wendet euch mit den Vorschlägen an eure Schülervertretung.