Der Elternverein verfolgt in enger Zusammenarbeit mit der Leitung und dem Lehrkörper der Schule und allen Eltern der SchülerInnen folgende Ziele:
● Aktive Mitwirkung an der Partnerschaft im Rahmen der Schulgemeinschaft
● Wahrung der Elternrechte hinsichtlich der schulischen Bildung
● Beratung von Eltern bei Fragen, die das Schulgeschehen betreffen
● Hilfe und Unterstützung für bedürftige Schüler_Innen, um ihnen die Teilnahme an diversen Sprach- bzw. Sportveranstaltungen zu ermöglichen
Dazu hat der Elternverein folgende Rechte:
● Recht auf Information – über Angelegenheiten die Eltern und Schüler betreffen
● Recht auf Mitbestimmung und Mitsprache - Der Elternverein entsendet drei Mitglieder (und drei Stellvertreter) in den Schulgemeinschaftsausschuss
● Recht auf Anhörung - Vorschläge, Wünsche und Beschwerden werden in der Regel vom jeweiligen Elternvertreter an den Klassenvorstand bzw. Schulleitung herangetragen