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Aufnahmevoraussetzungen für die 5. Klasse

Nach erfolgreichem Abschluss der dritten oder vierten Klasse MS ist Voraussetzung, dass in allen Fächern, die eine Gliederung in „grundlegende“ und „vertiefte“ Allgemeinbildung aufweisen, nach den Anforderungen der vertieften Allgemeinbildung beurteilt wurde. Wenn in einem dieser Gegenstände das Ziel der vertieften Allgemeinbildung nicht erreicht wurde, die Klassenkonferenz jedoch feststellt, dass die Schülerin oder der Schüler aufgrund der sonstigen Leistungen den Anforderungen einer höheren Schule gewachsen ist, so ist die Schülerin oder der Schüler zum Besuch einer höheren Schule berechtigt.

In allen anderen Fällen ist eine Aufnahmeprüfung abzulegen.

Aufnahmeprüfungen finden in der letzten Schulwoche statt; der Termin wird noch bekanntgeben.