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Aufnahmevoraussetzungen für die  1. Klasse

Die Aufnahme in die 1. Klasse einer allgemeinbildenden höheren Schule setzt voraus, dass die vierte Stufe der Volksschule erfolgreich abgeschlossen wurde und die Beurteilung in Deutsch, Lesen sowie Mathematik für die vierte Schulstufe mit „Sehr gut“ oder „Gut“ erfolgte; die Beurteilung mit „Befriedigend“ in diesen Pflichtgegenständen steht der Aufnahme nicht entgegen, sofern die Schulkonferenz der Volksschule feststellt, dass der Schüler auf Grund seiner sonstigen Leistungen mit großer Wahrscheinlichkeit den Anforderungen der allgemeinbildenden höheren Schule genügen wird. AufnahmebewerberInnen, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, haben eine Aufnahmsprüfung abzulegen.

Aufnahmeprüfungen: finden in der letzten Schulwoche statt; der Termin wird noch bekanntgeben.